Zahl des Monats: 8 Tage

Gemütliches Feuer im offenen Kamin?
An 8 Tagen im Monat ist es erlaubt

Ein offenes Kaminfeuer ist schlicht und einfach der Inbegriff der Behaglichkeit. Zumindest in den USA ist eine entsprechende Feuerstätte außerdem unentbehrlich als Zugangsweg für Santa Claus, um die Weihnachtsgeschenke ins Haus zu bringen. In Deutschland betreibt immerhin rund ein Viertel aller Haushalte eine häusliche Feuerstätte. Sofern es sich dabei um einen offenen Kamin handelt, darf er allerdings gemäß Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) nur gelegentlich betrieben werden. Das heißt konkret: an maximal 8 Tagen im Monat für maximal 5 Stunden.

Heimische „Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe“, also Kaminöfen, Heizkamine oder Kachelöfen dürfen seit Inkrafttreten der novellierten Bundesimmissionsschutzverordnung (in zwei Stufen, 2010 und 2015) normalerweise nur betrieben werden, wenn strenge Grenzwerte bezüglich Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Emissionen eingehalten werden. Ausnahmen gibt es lediglich für historische Kachelöfen, die vor 1950 errichtet wurden. Und für offene Kamine.

Ein offener Kamin darf weiterhin betrieben und auch neu eingebaut werden, obwohl er mit einem Wirkungsgrad von ca. 20 Prozent und mit seinen hohen Emissionen bei weitem nicht den Richtlinien für moderne Feuerstätten entspricht. Allerdings wird davon ausgegangen, dass ein solcher Kamin vor allem dekorativen und Wellness-Zwecken dient, und nicht primär zum Heizen der Wohnung. Das Gesetz erlaubt daher nur eine „gelegentliche Nutzung“. Für die Frage, was das genau heißt, orientieren sich Schornsteinfeger an einem schon etwas weiter zurückliegenden Gerichtsurteil: Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschied 1991, dass es nicht zu beanstanden sei, wenn ein Kamin pro Monat an nicht mehr als 8 Tagen für nicht mehr als 5 Stunden befeuert wird.

Wer also zu Weihnachten am lodernden Kaminfeuer sitzen will, sollte sich an den kalten Dezembertagen davor mit dem Einheizen des Kamins lieber etwas zurückhalten.

 

Foto: © Jeon Sang-O/Pixabay.com

Bewerten Sie jetzt kostenfrei und unverbindlich Ihre Immobilie!

Wohnen im Alter – Was kommt für mich in Frage?

Mit zunehmendem Alter stehen viele Hausbesitzer vor der Frage, wie sie ihr Zuhause an veränderte Bedürfnisse anpassen können. Soll das vertraute Eigenheim durch gezielte Umbauten barrierefrei gestaltet werden, oder ist ein Umzug in eine altersgerechte Wohnlösung die bessere Wahl? Welche Optionen bieten sich, um den Wohnkomfort langfristig zu sichern?     Hinweise: In diesem Text…

Weiterlesen

Zahl des Monats

2,7 Millionen Zwischen 2,3 und 2,7 Millionen Wohnungen könnten entstehen, ohne dass weiteres Bauland dafür geschaffen werden müsste – zumindest, wenn alle Bau-Potenziale in den Städten klug und konsequent genutzt würden. Das ergab die „Deutschland-Studie […]

Weiterlesen

Video: Immobilien-Wetter – Zwischen Aufklaren und Gegenwind

Käufer, Verkäufer und Eigentümer fragen sich gleichermaßen, wohin sich die Immobilienmärkte gerade bewegen. Unser neues ImmobilienWetter schaut deshalb auf aktuelle Entwicklungen und ordnet die Lage auf dem deutschen Wohnimmobilienmarkt ein.  

Weiterlesen

Unser Team

Nicole Megerlin

Backoffice

06131 2149102 nm@gruenert-immobilien.com

Tobias Grünert

Dipl. Ing Architektur
Verkauf

06131 2149100 info@gruenert-immobilien.com

Sky

Immobilienfreund