Checkliste: Unterlagen für den Immobilienkauf

Wer eine Immobilie erwerben möchte, muss dem kreditgebenden Institut – meistens der Bank – und dem Verkäufer verschiedene Unterlagen vorlegen. Damit Sie dabei nichts übersehen und der Immobilienkauf reibungslos klappt, finden Sie in unserer Checkliste, welche Unterlagen Sie vorlegen sollten.

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Unterlagen für die Bank

  • beidseitige Kopie Ihres Personalausweises
  • die letzten 3 Gehaltsabrechnungen
  • letzter Einkommensteuerbescheid
  • Bescheinigung über das aktuelle Beschäftigungsverhältnis
  • Belege zu vorhandenem Eigenkapital (z. B. Kontoauszüge)
  • Nachweis bei bereits bestehendem Darlehen
  • Schufa-Selbstauskunft mit Vermögensnachweis
  • Nachweise über personengebundene Versicherungen
  • Mitteilung über Insolvenzverfahren oder Vergleichsverfahren
  • Zusätzliche Unterlagen, wenn Sie selbständig sind:
    • Handelsregisterauszug
    • betriebswirtschaftliche Auswertung
    • Bilanz mit Gewinn- und Verlustermittlung
    • letzte Steuererklärung inklusive Jahressteuerbescheid
    • Gesellschaftervertrag
  • Erst wenn die folgenden Dokumente vorliegen, kann die Bank die Finanzierung gewähren:
    • Kaufvertrag
    • Grundbuchauszug
    • Lageplan
    • Fotos der Immobilie (Exposé)
    • Wohnflächenberechnung
    • Baukostenberechnung
    • Baubeschreibung
    • Baugenehmigungen
    • Nebenkostenberechnungen
    • Erschließungskosten
    • Eigenleistungen
    • Teilungserklärung (bei Eigentumswohnungen)

Unterlagen für den Verkäufer

  • Finanzierungsbestätigung von der Bank
  • Schufa-Selbstauskunft

Unterlagen für den Notar

  • Grundbuchauszug
  • Grundschulden, Hypotheken, Darlehen
  • Übergabetermin
  • Informationen zum Immobilienmakler
  • Liste des übernommenen Inventars
  • Unterlagen zur Finanzierung
  • Ausweis
  • Steuer-Identifikationsnummer

Sie suchen eine Immobilie oder Unterstützung beim Immobilienkauf? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

Foto: © prettyvectors/Depositphotos.com

 

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