Grundsteuer 2022 – was die Reform für Eigentümer bedeutet

Jedes Jahr müssen Eigentümer die Grundsteuer an das Finanzamt entrichten. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2018 muss diese aber neu berechnet werden. Die Änderungen bekommen Immobilienbesitzer bereits dieses Jahr zu spüren – auch wenn die neue Grundsteuer erst ab 2025 gültig ist.

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

iStock 177722838 Haus verkaufen

 

Mit dem Ende der Einheitsbewertung schlagen die Finanzämter einen neuen Weg in der Berechnung des Grundstückswertes ein. Einen Weg, der Ungleichbehandlungen verhindern soll. Zudem soll das gesamte Grundsteuer-System durch die Reform unbürokratischer werden. Um das zu erreichen, müssen die Behörden relevante Objektdaten erheben und  das  erfordert die Mithilfe aller Grundstücks- und Immobilienbesitzer.

Was fordern die Ämter?

Da die alte Erhebung des Grundsteuerwertes 2018 für verfassungswidrig erklärt wurde, müssen Eigentümer Angaben zu Ihrem Objekt in einer sogenannten Feststellungserklärung machen. So kann der Grundsteuerwert neu berechnet werden. Die spezielle Steuererklärung geht an das zuständige Finanzamt und enthält unter anderem folgende Informationen:

  • Wohn- und Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert
  • Baujahr der Immobilie
  • Grundstückslage

Der Stichtag für die anzugebenden Informationen ist der erste Januar 2022. Nach aktuellem Stand haben Eigentümer bis zum 31. Oktober 2022 Zeit, die Feststellungserklärung  einzureichen. Auch wenn die neue Grundsteuer erst ab 2025 gültig ist, muss diese trotzdem jährlich weitergezahlt werden.

Welche Berechnungsmodelle gibt es?

In Zukunft wird es kein einheitliches Modell für die Berechnung der Grundsteuer geben. Je nach Bundesland weichen die Methoden voneinander ab. In den Flickenteppich der Berechnungsmodelle sind verschiedene Varianten aneinandergenäht, da sich nicht jedes Bundesland für das Bundesmodell entschieden hat. Folgende Länder gehen einen Sonderweg:

Wer der Grundsteuerschuldner ist, hängt davon ab, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt als Eigentümer im Grundbuch steht. Der 1. Januar eines Jahres gilt dabei nach § 17 des Grundsteuergesetzes (GrStG) und § 22 des Bewertungsgesetzes (BewG) als Stichtag.

Sind Sie unsicher, was für die Berechnung der Grundsteuer wichtig ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © stadtratte/Depositphotos.com

Bewerten Sie jetzt kostenfrei und unverbindlich Ihre Immobilie!

Grundbucheinträge – Rechte, Pflichten, Belastungen

Jeder der eine Immobilie besitzt, muss im Grundbuch eingetragen sein. Allerdings kennen sich die wenigsten Hauseigentümer bis ins Einzelne mit diesen Einträgen aus. Speziell wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, aber weiter darin wohnen bleiben wollen, […]

Weiterlesen

Gesetze, die ein Makler kennen muss

„Früher litten wir an Verbrechen, heute an Gesetzen“, so beschrieb es bereits vor 2000 Jahren der römische Historiker Publius Cornelius Tacitus. Und auch in der heutigen Immobilien- und Wohnwirtschaft mangelt es nicht an Gesetzen und Verordnungen. Welche ein Makler als Verkaufs-, Vermarktungs- und Vermittlungsexperte kennen muss, erfahren Sie hier. Ein gutes und erfolgreiches Immobiliengeschäft fußt…

Weiterlesen

360-Grad-Tour: authentisch und effektiv vermarkten

Die visuelle Kommunikation ist die wichtigste Form der Übertragung von Informationen. Daher ist es bei der Vermarktung von Immobilien von Belang, diese besonders bildreich vorzustellen. Eine virtuelle Online-Besichtigung wirkt noch authentischer und hat außerdem noch weitere Vorteile. Jeder, der bereits nach Wohnungen oder Häusern gesucht hat, wird es kennen: Man öffnet das Exposé und schaut…

Weiterlesen

Unser Team

Nicole Megerlin

Vermietung & Verkauf

06131 2149102 nm@gruenert-immobilien.com

Tobias Grünert

Dipl. Ing Architektur
Verkauf

06131 2149100 info@gruenert-immobilien.com

Sky

Immobilienfreund