Zahl des Monats

12.000

Rückwirkend ab Januar 2018 können Sie das neue Baukindergeld beantragen! Sie sind anspruchsberechtigt bei einem Haushalt mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren und einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 75.000 €. Dieser Betrag erhöht sich pro weiterem Kind um 15.000 Euro. Das Programm fördert Familien über einen Zeitraum von zehn Jahren hinweg mit insgesamt 12.000 Euro pro Kind beim Neubau oder Ersterwerb von selbstgenutzten Wohnimmobilien. Einen Anspruch auf Baukindergeld hat jede Familie, die in Deutschland zum ersten Mal eine Immobilie neu baut oder erwirbt und darin lebt.

 

Foto: © Roman_Bodnarchuk

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Als Eigentümer vom Mieterstrom profitieren

Eigentümer können seit mehreren Jahren selber für Ihre Mieter Strom erzeugen. Allerdings ist das Mieterstrommodell erst seit 2017 für Eigentümer attraktiv geworden. Daher wird bisher nur ein kleiner Teil von Wohngebäuden mit „grüner“ Energie versorgt. […]

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Zahl des Monats Juni: II

Für Immobilieneigentümer ist der Grundbuchauszug eines der wichtigsten Dokumente. Denn nur wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, ist auch rechtlich einer. Für die Übersichtlichkeit ist der Grundbuchauszug in drei Abteilungen gegliedert. In Abteilung II finden sich Lasten und Beschränkungen. Fehlinformationen im Grundbuchauszug können schwerwiegende Folgen haben. Zu den Lasten und Beschränkungen in Abteilung II…

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Bieterverfahren – Mehr Geld fürs Haus

Um mehr Spielraum bei den Preisverhandlungen zu haben, bieten Verkäufer ihre Immobilie oft zu einem höheren Preis an. Häufig hat das zur Folge, dass kein Käufer gefunden wird und die Immobilie zu lange zum Verkauf […]

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