Was man vor dem Kauf einer Wohnung wissen sollte

Wer sich vorgenommen hat, eine Eigentumswohnung zu erwerben, sollte schon im Vorhinein ein paar Grundregeln beachten. Vor allem in Hinblick auf Eigentümergemeinschaft (WEG) und -versammlung gilt es genau hinzuschauen. Setzt man sich in der Vorbereitung mit den Bestimmungen einer WEG auseinander, steht der Freude auf das neue Zuhause nichts mehr im Wege. Oder?

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Zunächst einmal müssen Sie für sich klären, ob Sie lieber eine Wohnung im Bestand oder im Neubau Ihr Eigen nennen möchten. Egal, für welche Art von Immobilie Sie sich letztendlich entscheiden: bedenken Sie, dass Sie von nun an Teil einer Eigentümergemeinschaft sind, für die bestimmte Regeln gelten. Sie erwerben zudem nicht nur Ihre eigenen vier Wände, sondern auch Anteile am Gemeinschaftseigentum, das zusammen verwaltet und instandgehalten werden muss.

Was gehört zum Gemeinschaftseigentum?

Das Gemeinschaftseigentum umfasst Teile der Wohnanlage, beispielsweise der Außenhülle des Gebäudes, des Grundstücks, der Heizung und Hauselektrik sowie des Treppenhauses. Auch Sondernutzungsrechte für Grün- und Gartenflächen, Stellplätze sowie für Kellerräume gehören dazu. Wird also in der Eigentümerversammlung entschieden, dass Balkone angebaut werden sollen oder das Treppenhaus saniert wird, tragen Sie die Kosten mit. Vor allem bei älteren Häusern besteht meist ein erhöhter Sanierungsbedarf. Ein Tipp: Um die Themen der letzten Zeit zu erfahren, lesen Sie die Protokolle der Eigentümerversammlungen sowie die Sammlung der Beschlüsse und bringen Sie in Erfahrung, wie hoch die Erhaltungsrücklage der WEG ist.

Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung

Zu beachten beim Kaufvertrag von Wohnungen sind Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung. Gemeinschafts- und Sondereigentum sind in der Teilungserklärung aufgelistet, zudem gibt es einen Aufteilungsplan, in dem die einzelnen Wohnungen und Räume enthalten sind. Rechte und Pflichten der Eigentümer gegenüber der Verwaltung, sind, soweit sie sich von den Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes unterscheiden, in der Gemeinschaftsordnung festgehalten. Stimmrechts- und Kostenverteilungsregeln finden Sie dort ebenfalls.

WEG – ist das mein Ding?

Über die mindestes einmal im Jahr stattfindende Eigentümerversammlung und Bestimmungen zum Gemeinschaftseigentum hinaus, gibt es viele weitere Regelungen, die Sie als zukünftiges Mitglied einer Eigentümergemeinschaft kennen sollten. Vor allem auch für neu gebaute Anlagen gilt es, genau hinzuschauen. Überlegen Sie also gründlich, ob diese Art von Eigentum etwas für Sie ist. Denn Diskussionen und Kompromisse sind häufig unvermeidbar. Sie treffen lieber eigene Entscheidungen und lassen sich ungern reinreden? Kaufen Sie sich lieber ein Haus. Wenn Sie sich unsicher sind, was zu Ihnen passt, fragen Sie einen erfahrenen Immobilienmakler oder -verwalter. Als kompetente Ansprechpartner werden sie Ihnen sagen, welche Vor- und Nachteile beide Immobilienarten haben.

Sie haben vor, eine Wohnung oder ein Haus zu kaufen und benötigen Beratung für die Vorbereitung? Fragen Sie uns, wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © scusi0-9/Depositphotos.com

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