Bonität von Mietinteressenten überprüfen – Nur mit Profi!

Nichts ist für Vermieter ärgerlicher, als an einen unzuverlässigen Mieter zu geraten. Mietausfälle gehören zu den größten Risiken für die Rentabilität einer vermieteten Immobilie, und ist ein zahlungsunfähiger Mieter einmal in einer Wohnung drin, bekommen Sie ihn oft nur schwer wieder heraus. Doch wie können Sie zuverlässig die Bonität Ihrer Mietinteressenten überprüfen? Welche Fragen dürfen Sie überhaupt stellen und wie aussagekräftig ist beispielsweise der Score-Wert bei einer Schufa-Auskunft?

Manchmal gewinnt man den Eindruck, dass es heutzutage fast unmöglich ist, geschäftliche Beziehungen aufzubauen, ohne gegen irgendwelche Datenschutzregeln zu verstoßen – und dass dessen ungeachtet die Kontrolle über persönliche Daten und Privatsphäre immer mehr abhandenkommt. In dieser widersprüchlichen Gemengelage fragen sich viele Vermieter, welche Selbst- oder Fremdauskünfte sie eigentlich von ihren Mietinteressenten erfragen dürfen.

Was dürfen Sie erfragen und überprüfen?

Als Vermieter haben Sie ein berechtigtes Interesse an Informationen, die Aufschluss über die Bonität Ihres Mieters geben. Dazu gehören der Beruf, der Arbeitgeber, das durchschnittliche Nettoeinkommen. Dazu gehört auch die Frage, ob es schon einmal zu einer Zwangsvollstreckung gegen die betreffende Person gekommen ist, was sich durch das Einholen von Auskünften aus dem Schuldnerverzeichnis überprüfen lässt. Sie können Ihre Bewerber in einem Fragebogen um entsprechende Selbstauskünfte bitten, zusätzlich ist es üblich, sich Gehaltsnachweise für die letzten drei Monate und eine Bescheinigung über Mietschuldenfreiheit sowie den Personalausweis vorlegen zu lassen. Zudem können und sollten Sie Auskünfte bei Wirtschaftsauskunfteien wie der Schufa einholen, um das Zahlungsverhalten Ihres Mietinteressenten einschätzen zu können.

Welche Fragen dürfen Sie nicht stellen?

Nicht erlaubt sind beispielsweise Fragen nach dem Einkommen von Angehörigen des Mietinteressenten oder nach der ethnischen Herkunft, der sexuellen Orientierung, der Religion oder auch dem Alter. Auch die Frage, ob eine Mietinteressentin schwanger ist, gehört zu den unzulässigen Fragen, die zu sehr in das „allgemeine Persönlichkeitsrecht“ eingreifen. Um sowohl rechtliche Fallstricke bei der Erstellung von Mieterfragebögen als auch Fehler und Nachlässigkeiten bei der Bonitätsprüfung zu vermeiden, verlassen Sie sich lieber nicht (nur) auf Ihren gesunden Menschenverstand, sondern lassen Sie sich von einem erfahrenen Hausverwalter oder einem Makler bei der Mietersuche unterstützen. Beide sind Profis und besitzen die notwendige Routine, um zuverlässige Mieter für Sie zu finden und das Mietausfallrisiko zu minimieren.

Bonitätsauskünfte bieten nur eine Momentaufnahme

Bei aller Wichtigkeit einer Bonitätsprüfung müssen Sie sich allerdings auch klarmachen, dass beispielsweise eine Schufa-Auskunft, aber auch das aktuelle Einkommen eines Mieters immer nur eine Momentaufnahme darstellen. Ein zukünftiger Bonitätsverlust Ihres Mieters kann auch durch den besten Schufa-Score nicht ausgeschlossen werden. Zu Ihrer Absicherung sollten Sie daher zu Beginn des Mietverhältnisses in jedem Fall auch eine Mietkaution vereinbaren.

 

Sie möchten Mietausfall vermeiden? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://ratgeber.immowelt.de/a/bonitaetspruefung-auskunft-einholen-kreditwuerdigkeit-beweisen.html

https://www.makler-vergleich.de/immobilien-vermieten/immobilien-vermieten-tipps.html#Teil3

https://www.makler-vergleich.de/immobilien-vermieten/vermieten-ablauf/solvente-mieter-finden-bonitaet.html

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © duiwoy/Depositphoto

Bewerten Sie jetzt kostenfrei und unverbindlich Ihre Immobilie!

Durch Eigentum verbunden – Die Wohnungseigentümergemeinschaft

Wenn Sie eine Wohnung gekauft haben, sind Sie automatisch auch Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) geworden. Mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung haben Sie Sondereigentum erworben und Anteile an Gemeinschaftseigentum. Das bringt Rechte aber auch Pflichten mit […]

Weiterlesen

Immobilienerbe: zu Lebzeiten regeln

Damit es später nicht zu Streitigkeiten unter den Erben kommt, überlegen viele Eigentümer ihr Immobilienerbe schon zu Lebzeiten zu regeln. Durch eine Schenkung können die Steuerlast reduziert, der Pflichtteilsanspruch verringert und Erbstreitigkeiten vermieden werden. In Form einer Schenkung kann ein Erbe wie eine Immobilie oder anderes Vermögen vom Eigentümer an eine andere Person übertragen werden.…

Weiterlesen

Wohneigentum heute erschwinglicher als in den 1980er Jahren?

In den vergangenen Jahren hat sich der Erwerb von Immobilien selbst für Besserverdiener als zunehmend herausfordernd erwiesen. Dennoch wurde in einem kürzlich veröffentlichten Artikel des Spiegel-Magazins die These vertreten, dass der Kauf von Eigenheimen heutzutage im Vergleich zu den 1980er Jahren erschwinglicher geworden ist. Der Artikel diskutiert eine Studie des Ökonomen Michael Voigtländer, die beleuchtet,…

Weiterlesen

Unser Team

Nicole Megerlin

Backoffice

06131 2149102 nm@gruenert-immobilien.com

Tobias Grünert

Dipl. Ing Architektur
Verkauf

06131 2149100 info@gruenert-immobilien.com

Sky

Immobilienfreund